Schwülme soll Landschaftsschutzgebiet werden.
Das Beteiligungsverfahren hat begonnen. Der Landkreis Northeim als Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, das europäische Schutzgebiet Nr. 402 „Schwülme und Auschnippe“ als Landschaftsschutzgebiet unter Schutz zu stellen.
Hintergund ist die FFH-Richtlinie
Hierdurch soll ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union entstehen, das auch unter dem Namen „Natura 2000“ bekannt ist. Die Kreisverwaltung ist durch das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet, die FFH-Gebiete im Zuständigkeitsbereich nach nationalem Recht zu sichern. Die Ausweisung dient dem Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume. Die Einzigartigkeit der Schwülme liegt in der durch das Fließgewässer geprägten Landschaft mit besonders geschützten Tierarten.
Schützenswerte Tier- und Pflanzenarten
Besonderer Schutzzweck für das LSG ist unter anderem die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung stabiler Populationen und die Förderung seltener oder geschützter Arten sowie ihrer Biozönosen. Insbesondere der Pflanzenarten Stumpfblütige Binse, Echtes Herzgespann, Sprossende Bärlapp, Bach-Nelkenwurz, Straußenfarn, Flutender Hahnenfuß, Großer Wiesenknopf und Geöhrtes Habichtskraut; sowie der wild lebenden Tierarten wie Europäischer Aal, Fadenmolch, Bergmolch, Feuersalamander, Geburtshelferkröte, zahlreicher Wildbienen und -hummelarten, wie insbesondere der Gebuchteten Maskenbiene oder der Zirbenmauerbiene, des Sumpfgrashüpfers, der Laufkäferarten Langhalsiger Grabläufer und Pechschwarzer Enghals-Flachläufer, der Tagfalter Braunfleck-Perlmutterfalter und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, der Haselmaus, Iltis, Wildkatze, zahlreicher Fledermausarten sowie der Brutvogelarten Baumfalke, Neuntöter, Grauspecht, Grünspecht, Schwarzstorch und Rotmilan.
Einwände und Anregungen zur Verordnung
Im Rahmen des Verfahrens zur Verordnung des Landschaftsschutzgebietes sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, möglicherweise vorhandene Einwände gegen oder Anregungen für die Verordnung des Gebietes vorzubringen. Diese Beteiligung kann bis zum 27. März 2020 schriftlich per E-Mail an naturschutz@landkreis-northeim.de oder per Post an den Landkreis Northeim, FB 44 – Regionalplanung und Umweltschutz, Medenheimer Straße 6/8, 37154 Northeim geschickt werden. Eine Einsicht in die Unterlagen ist bei den Städten Hardegsen und Uslar sowie dem Flecken Bodenfelde oder bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises (Kreishaus, Zimmer 26) möglich. Nachdem die Einwände abgewogen worden sind, wird die Verordnung im Ausschuss für Bau, Umwelt und Regionalplanung, dem Kreisausschuss und abschließend im Kreistag beraten. Die Verordnung würde dann mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Northeim in Kraft treten.
Alle Dokumente vom Landkreis Northeim
Bericht Göttinger Tageblatt